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Initiativgruppe zum Erhalt der SMS „©ula Æi¹inskeho“ Panschwitz-Kuckau
Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Gesundheit,
bei der Prüfung des Verwaltungsentwurfes des Schulnetzplanes des Landkreises Kamenz sind aus Sicht der Gemeinde Panschwitz-Kuckau gravierende Fehler festgestellt worden:
1. S. 49 Planteil Grundschulen
Die zu erwartenden Grundschüler der Gemeinde Nebelschütz (von 2006 bis 2011) sind komplett der SGS Räckelwitz zugeordnet.
Richtig ist, dass die Schüler der Nebelschützer Ortsteile Miltitz und Dürrwicknitz schon immer die SGS Panschwitz-Kuckau besuchen. Das sind im oben genannten Zeitraum 15 Schüler, die exakten Zahlen sind wie folgt:
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GS Standort
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Gemeinde
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2006
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2007
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2008
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2009
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2010
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2011
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SGS Räckelwitz
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Räckelwitz
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10
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6
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8
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12
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5
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13
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Nebelschütz
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14
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8
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8
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6
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15
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11
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Dadurch ändern sich die Schülerzahlen in der SGS Panschwitz-Kuckau:
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GS Standort
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Gemeinde
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2006
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2007
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2008
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2009
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2010
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2011
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SGS Panschwitz-Kuckau
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Panschwitz-Kuckau
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18
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29
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14
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19
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24
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13
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Nebelschütz
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5
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3
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1
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2
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1
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3
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MS Standort
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Gemeinde
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2006
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2007
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2008
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2009
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2010
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2011
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SMS Panschwitz-Kuckau
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Panschwitz-Kuckau
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18
|
29
|
14
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19
|
24
|
13
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Nebelschütz
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5
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3
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1
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2
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1
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3
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2. S. 89 Planteil Mittelschulen
Nicht richtig ist, dass die Mittelschüler der Gemeinde Nebelschütz unter der Gemeinde Räckelwitz geführt werden.
Daduch verändern sich die Zahlen analog Punkt 1.
3. S.91 Planteil Mittelschulen
Widerspruch legen wir ein gegen folgende Formulierung: „Die Sorbische Mittelschule Panschwitz-Kuckau verfehlt in der Eingangsklassenstufe nach der Prognose des Regionalschulamtes dauerhaft die Mindestschülerzahl und erreicht künftig weniger als 20 Schüler.“
Diese Formulierung trifft eher, wenn überhaupt, auf die SGS Räckelwitz zu.
4. S.91/92 Planteil Mittelschulen
Die hier aufgeführte Möglichkeit des §4a Abs.4 Nr.4 SchulG darf nicht nur für die Standorte Räckelwitz und Ralbitz gelten, sondern auf Grund der zu erwartenden Schülerzahlen auch auf Panschwitz-Kuckau. Dazu ist der Landkreis Kamenz auf Grund des verfassungsrechtlich geschützten hohen Stellenwertes des Minderheitenschutzes verpflichtet. Der Erhalt der SMS Panschwitz-Kuckau würde einer Abwanderung von Schülern aus dem südlichen Teil des sorbischen Kerngebietes in deutsche Schulen entgegen wirken.
5. S. 93 Planteil Mittelschulen
Die Tabelle ist wie folgt zu korrigieren
6. S. 94 Planteil Mittelschulen
Auf Grund der bekannten künftigen Schülerzahlen legen wir gegen folgende Formulierung Widerspruch ein: „Somit ist die Entscheidung des SMK, den Standort aufzugeben, nachzuvollziehen.“
7. Bezüglich der räumlichen Voraussetzungen zitieren wir aus der Erhebung des LA Kamenz für die Schulnetzplanung 2001:
„Die Sorbische Mittelschule Panschwitz-Kuckau unterschreitet die Kriterien des Musterraumprogrammes leicht. Die Größe der Klassenräume ist bei Belegung mit 24-26 Schülern ausreichend.“
„Die Sorbische Mittelschule Räckelwitz entspricht hinsichtlich der Anzahl der Räume im wesentlichen dem Musterraumprogramm (Schulbaurichtlinie) für zweizügige Mittelschulen. Die Größe der Klassenräume unterschreitet teilweise erheblich die Vorgaben“.
8. S.101 Planteil Mittelschulen
Auf Grund der von uns genannten Fakten in den Punkten 1.-6. ist der in der Tabelle dargestellte Sachverhalt nicht zutreffend.
9. Wir weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Panschwitz-Kuckau laut Regionalplan den Gebietsstatus „Kleinzentrum“ besitzt und mit 2230 Einwohnern etwa ein Drittel der Bevölkerung des VV „Am Klosterwasser“ hat.
10. Unsere Gemeinde ist Sitz des genannten Verwaltungsverbandes und hat eine sehr gute Anbindung an das vorhandene öffentliche Verkehrsnetz, was zur Verminderung der Schülerbeförderungskosten beiträgt.
Die diesbezügliche Feststellung auf S.94 ist unzutreffend.
11. Alle hier aufgeführten Schülerzahlen basieren auf Angaben des Einwohnermeldeamtes des VV „Am Klosterwasser“.
12. Der Landkreis Kamenz hat die im Vertrag zur Übernahme der SMS Panschwitz-Kuckau (Az.: II-200.312/02) eingegangene Verpflichtung gebrochen. Unter §2 bzw.§3 wurde vereinbart: „Die Trägerschaftsübernahme erfolgt unbefristet mit dem Ziel der dauerhaften Aufrechterhaltung des Mittelschulstandortes. Die Schule behält ihren Status als sorbische Schule gemäß §2 SchulG in Verbindung mit §4 der „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet“. Der Landkreis wird die besonderen Anforderungen einer sorbischen Schule bezüglich Ausstattung und Unterrichtsmittel gewährleisten.“
Wir bitten um eine gründliche Prüfung.
Im Auftrag der Initiativgruppe
Vacek
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